Am Nachmittag kann eine Busbegleitung nur eingesetzt werden, wenn es die Kinderzahl erfordert und die personelle Besetzung in der Tagesstätte dies zulässt.
Erziehungsberechtigte bringen ihre Kinder an den Bus und übergeben sie dort der Begleitperson. Diese übernimmt die Aufsichtsplficht für die Kinder im Bus, auf dem Weg von der Bushaltestelle zum Kindergarten und auf dem Nachhauseweg bis in den Heimatort des Kindes. Dort nehmen die Eltern ihr Kind an den Bushaltestellen in Empfang und sind für den Heimweg des Kindes verantwortlich. Kinder, die an den Bushaltestellen nicht rechtzeitig abgeholt werden, werden künftig von dem kostenlosen Bustransfer ausgeschlossen.